Prämie für THG-Quote

Illustration, Elektrofahrzeug mit Ladestecker
Elektroauto beim Aufladen, unscharfe grüne Blätter im Vordergrund

THG-Quote für 2024

Sichern Sie sich jetzt die Prämie für Ihr Elektrofahrzeug

Wenn Sie Halter*in eines Elektrofahrzeugs sind, können Sie sich das finanziell entlohnen lassen. Denn mit Ihrer CO2-Ersparnis tragen Sie aktiv zur Verkehrswende und zum Klimaschutz bei.

Melden Sie Ihr E-Fahrzeug (keine Hybridfahrzeuge) jetzt für den THG-Quotenhandel an und sichern Sie sich eine Prämie für Ihren Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen. Die Zahlung erfolgt nach Freigabe durch das Umweltbundesamt bis Ende April des Folgejahres.
 

Themen auf dieser Seite

So funktioniert's Was ist die THG-Quote? Wer kann die THG-Quote bekommen? Wann kann ich die THG-Quote einreichen?

Haben Sie Fragen zur THG-Quote?

Ihr Ansprechpartner:
Dirk Rücker

So funktioniert’s

1. Registrieren und Anmelden

Für die Anmeldung zum THG-Quotenhandel benötigen wir lediglich Ihren Namen, Ihre E-Mailadresse und Ihre Kontodaten.

2. Fahrzeugschein hochladen

Laden Sie ein Foto oder einen gut lesbaren Scan der Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins von Ihrem vollelektrischen Fahrzeug hoch (kein Hybrid)

3. THG-Quote bescheinigen lassen:

Wir reichen Ihre Unterlagen beim Umweltbundesamt ein. Nach erfolgreicher Genehmigung durch das Umweltbundesamt erhalten Sie von uns Ihre Prämie.

Jetzt Prämie sichern!

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote ist ein gesetzliches Instrument, das darauf abzielt, mehr erneuerbare Energien in den Verkehrssektor einzubringen und dadurch klimaschädliche Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Hohe THG-Emissionen sind vor allem auf fossile Kraftstoffe, speziell die Mineralölwirtschaft zurückzuführen. Durch die THG-Quote werden diese Unternehmen gezwungen, ihre Emissionen zu reduzieren. Halter von vollelektrischen E-Fahrzeugen stoßen kein CO2 aus. Mit den eingesparten Emissionen können Sie handeln und von einer Prämie von mehreren Hundert Euro im Jahr profitieren.

Weitere 50 Euro für Ihre THG-Quote

Wer die THG-Quote für sein E-Fahrzeug an uns überträgt, bekommt weitere 50 Euro Zuschuss beim Kauf einer unserer Wallboxen.

Wer kann die THG-Quote bekommen?

Generell zugelassen sind vollelektrische E-Autos und E-Zweiräder für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgestellt ist und soweit sie im Inland mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfen.

Speziell aufgeführt sind bei der Angabe in unserem Registrierungsformular die EG-Fahrzeugklassen M1 (PKW), N1 (leichte Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse). Alle anderen Fahrzeugklassen werden unter dem Punkt "Andere" eingetragen.

Nicht zugelassen sind Verbrenner, Hybrid-Autos, Plug-In Hybride sowie Erdgas- und Wasserstoffautos.

  • E-PKW der Klasse M1

    80 Euro pro Fahrzeug und Jahr

  • Sonstige E-Fahrzeuge mit Fahrzeugschein (z.B. Krafträder)

    80 Euro pro Fahrzeug und Jahr

E-Nutzfahrzeuge der Klasse N1
  •        120 Euro pro Fahrzeug und Jahr
  •  
  • E-Nutzfahrzeuge der Klasse N2
    900 Euro pro Fahrzeug und Jahr
E-Nutzfahrzeuge der Klasse N3

       1.400 Euro pro Fahrzeug und Jahr

  • E-Busse der Klasse M3

    3.200 Euro pro Fahrzeug und Jahr

Wann kann ich die THG-Quote einreichen?

Wenn Sie ein vollelektrisches E-Fahrzeug (kein Hybrid) fahren und für dieses Jahr noch keine Quote abgetreten haben, können Sie Ihre CO2-Ersparnis bis Anfang Novemer an uns abtreten. Die Auszahlung der Prämie erfolgt bis Ende April 2025. Sie können die Quote einmal jährlich wiederkehrend einreichen. Dazu müssen Sie kein Stadtwerke-Kunde sein.

Und noch ein Vorteil

Beim Laden an unseren öffentlichen Ladesäulen in Dachau erhalten Sie 2 Cent Brutto je Kilowattstunde Nachlass. Nutzen Sie dafür entweder die Stadtwerke-Ladekarte oder unsere Vorteilskarte (für Stadtwerke-Kunden).

Noch Fragen? Wir sind persönlich für Sie da.