Prämie für THG-Quote
THG-Quote für 2024
Sichern Sie sich jetzt die Prämie für Ihr Elektrofahrzeug
Wenn Sie Halter*in eines Elektrofahrzeugs sind, können Sie sich das finanziell entlohnen lassen. Denn mit Ihrer CO2-Ersparnis tragen Sie aktiv zur Verkehrswende und zum Klimaschutz bei.
Melden Sie Ihr E-Fahrzeug (keine Hybridfahrzeuge) jetzt für den THG-Quotenhandel an und sichern Sie sich eine Prämie für Ihren Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen. Die Zahlung erfolgt nach Freigabe durch das Umweltbundesamt bis Ende April des Folgejahres.
Themen auf dieser Seite
So funktioniert's Was ist die THG-Quote? Wer kann die THG-Quote bekommen? Wann kann ich die THG-Quote einreichen?Haben Sie Fragen zur THG-Quote?
Ihr Ansprechpartner:
Dirk Rücker
So funktioniert’s
1. Registrieren und Anmelden
Für die Anmeldung zum THG-Quotenhandel benötigen wir lediglich Ihren Namen, Ihre E-Mailadresse und Ihre Kontodaten.
2. Fahrzeugschein hochladen
Laden Sie ein Foto oder einen gut lesbaren Scan der Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins von Ihrem vollelektrischen Fahrzeug hoch (kein Hybrid)
3. THG-Quote bescheinigen lassen:
Wir reichen Ihre Unterlagen beim Umweltbundesamt ein. Nach erfolgreicher Genehmigung durch das Umweltbundesamt erhalten Sie von uns Ihre Prämie.
Was ist die THG-Quote?
Die Treibhausgasminderungsquote ist ein gesetzliches Instrument, das darauf abzielt, mehr erneuerbare Energien in den Verkehrssektor einzubringen und dadurch klimaschädliche Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Hohe THG-Emissionen sind vor allem auf fossile Kraftstoffe, speziell die Mineralölwirtschaft zurückzuführen. Durch die THG-Quote werden diese Unternehmen gezwungen, ihre Emissionen zu reduzieren. Halter von vollelektrischen E-Fahrzeugen stoßen kein CO2 aus. Mit den eingesparten Emissionen können Sie handeln und von einer Prämie von mehreren Hundert Euro im Jahr profitieren.
Weitere 50 Euro für Ihre THG-Quote
Wer die THG-Quote für sein E-Fahrzeug an uns überträgt, bekommt weitere 50 Euro Zuschuss beim Kauf einer unserer Wallboxen.
Wer kann die THG-Quote bekommen?
Generell zugelassen sind vollelektrische E-Autos und E-Zweiräder für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgestellt ist und soweit sie im Inland mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfen.
Speziell aufgeführt sind bei der Angabe in unserem Registrierungsformular die EG-Fahrzeugklassen M1 (PKW), N1 (leichte Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse). Alle anderen Fahrzeugklassen werden unter dem Punkt "Andere" eingetragen.
Nicht zugelassen sind Verbrenner, Hybrid-Autos, Plug-In Hybride sowie Erdgas- und Wasserstoffautos.
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E-PKW der Klasse M1
80 Euro pro Fahrzeug und Jahr
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Sonstige E-Fahrzeuge mit Fahrzeugschein (z.B. Krafträder)
80 Euro pro Fahrzeug und Jahr
E-Nutzfahrzeuge der Klasse N1
- 120 Euro pro Fahrzeug und Jahr
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E-Nutzfahrzeuge der Klasse N2
900 Euro pro Fahrzeug und Jahr
E-Nutzfahrzeuge der Klasse N3
1.400 Euro pro Fahrzeug und Jahr
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E-Busse der Klasse M3
3.200 Euro pro Fahrzeug und Jahr
Wann kann ich die THG-Quote einreichen?
Wenn Sie ein vollelektrisches E-Fahrzeug (kein Hybrid) fahren und für dieses Jahr noch keine Quote abgetreten haben, können Sie Ihre CO2-Ersparnis bis Anfang Novemer an uns abtreten. Die Auszahlung der Prämie erfolgt bis Ende April 2025. Sie können die Quote einmal jährlich wiederkehrend einreichen. Dazu müssen Sie kein Stadtwerke-Kunde sein.
Und noch ein Vorteil
Beim Laden an unseren öffentlichen Ladesäulen in Dachau erhalten Sie 2 Cent Brutto je Kilowattstunde Nachlass. Nutzen Sie dafür entweder die Stadtwerke-Ladekarte oder unsere Vorteilskarte (für Stadtwerke-Kunden).